Kündigung

Möchten Sie aus dem Verein austreten, ist dies nur zum 30.06.
oder 31.12. eines Jahres unter Einhaltung einer Frist von
2 Wochen möglich. Bei Wegzug kann die Kündigung zum Monatsende
erfolgen. Die Mitgliedschaft für ein verstorbenes Mitglied kann sofort beendet werden. Die Austrittserklärung ist
formlos schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Dies
kann in Papierform aber auch per Mail erfolgen.

Adresse: Geschäftsstelle TSV Ginsheim, Rheinstr. 29, 65462 Ginsheim 
Mail: geschaeftsstelle@tsv-ginsheim.de

 

 

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